Informationen zum Ruhehain Besenfeld

Allgemeines

Der Ruhehain Besenfeld ist ein Friedhof für naturnahe Bestattungen von Urnen. Der noch junge Bestand an zahlreichen Laubbäumen bietet zu allen Jahreszeiten ein immer neues reizvolles Bild und setzt sich so deutlich von der sonst so bekannten Schwarzwaldkulisse der Nadelbäume ab. Die Veränderung der Laubbäume in den verschiedenen Jahreszeiten vom Ausschlagen bis zum Abwerfen der Blätter erinnert stark an den Verlauf des Lebens vom Werden und Vergehen. Eine letzte Ruhestätte in der Natur bietet eine würdige Alternative zu den traditionellen Bestattungsformen. Diese schlichte Form erinnert viele Menschen an den Ursprung des Lebens und bietet die Gelegenheit dauerhaft mit der Natur verbunden zu sein. Ein weiterer wichtiger Aspekt in heutiger Zeit ist die Grabpflege für die Hinterbliebenen. Diese entfällt bei einer solchen Bestattungsform durchweg, da die Natur diesen Teil übernimmt.

Birkenhain

Birkenwäldchen

Lage


Wo befindet sich der Ruhehain

Der Ruhehain Besenfeld befindet sich im Teilort Besenfeld der Gemeinde Seewald im nördlichen Schwarzwald, ca. 20 km nördlich von der Kreisstadt Freudenstadt entfernt. Der Ruhehain grenzt direkt an den traditionellen Friedhof von Besenfeld an und liegt auf etwa 850 m Höhe in einem kleinen Mischwald. Der Zugang zum Ruhehain erfolgt über den traditionellen Friedhof, so dass ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Drei Möglichkeiten der naturnahen Bestattung in Seewald

Auf dem Ruhehain Besenfeld werden 3 verschiedene naturnahe Bestattungsformen angeboten:

  1. Ruhehain für Urnen (Ruhehainstätte unter Bäumen),
  2. Wiesengrabstätte für Urnen (Einzelruhestätte auf einer Waldwiese),
  3. Wiesenruhestätte für Urnen (Ruhestätte auf einer gemeinschaftlichen Waldwiese)

Ruhehain für Urnen (Ruhehainstätte unter Bäumen)

Bei einer Ruhehainstätte werden Urnen rund um einen Baum beigesetzt. Die Gruppierung erfolgt kreisförmig mit 6 Ruhehainstätten pro Baum in einem Radius von 1 m bis zu 3 m. Nutzungsrechte an Ruhehainstätten können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Der Erwerber hat einen Anspruch auf Verleihung eines neuen Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit. Wenn jemand den Wunsch hat, einen ganzen Baum ausschließlich für sich oder seine Familie zu reservieren, ist dies ebenfalls möglich. An jedem Baum befindet sich eine Holztafel mit der Nummer des Baumes. Auf dieser wird nach einer Beisetzung ein normiertes, unauffälliges Schild mit den Daten der beigesetzten Person angebracht.
Ist am unteren Ende der Holztafel kein farbiger Pin befestigt, so wurde an diesem Baum noch kein Nutzungsrecht verliehen. Der Baum kann somit im Ganzen oder nur ein Teil der 6 Ruhehainstätten erworben werden.
Ein gelber Pin weist darauf hin, dass an diesem Baum mindestens eine Ruhehainstätte vergeben ist.
Ein grüner Pin bedeutet, dieser Baum kann nur im Ganzen erworben werden.
Ein roter Pin weist darauf hin, dass dieser Baum schon insgesamt vergeben ist.
Ruhestäätenabstand

Wiesengrabstätte für Urnen (Einzelruhestätte auf einer Waldwiese)

Einzelruhestätten sind Grabstätten für die Beisetzung von Urnen, die auf einer Waldwiesenfläche der Reihe nach mit 0,5 m x 0,5 m belegt werden. Nach der Beisetzung müssen vom Nutzungsberechtigten kleine Hinweise in Form von Gedenkplatten errichtet werden. Sonstige Grabausstattungen sind nicht gewünscht, da alles sehr schlicht gehalten wird. Die Oberflächen der Gedenkplatten werden dabei niveaugleich zum gewachsenen Wiesenboden abschließend befestigt. Eine Reservierung vorab ist hier leider nicht möglich. Bei einem Todesfall werden die Grabstätten für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist hier ausgeschlossen.

Wiesenruhestätte für Urnen auf einer gemeinschaftlichen Waldwiese

Wiesenruhestätten sind Urnengrabstätten in einer gemeinschaftlichen Wiese. Hier erfolgt keine individuelle Kennzeichnung auf der Wiese selbst. Namenstafeln der beigesetzten Urnen werden von der Gemeinde lediglich an den zugehörigen Gedenksteinen vor der Wiese angebracht. Eine Reservierung vorab ist auch hier nicht möglich. Bei einem Todesfall werden Grabstätten für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist auch hier nicht möglich.

Grabpflege/Grabschmuck

Die Grabpflege bei den Ruhehainstätten und in den Waldwiesen übernimmt alleine die Natur. Grabschmuck in Form von Blumen, Bildern usw. ist daher am Ruhehain Besenfeld nicht erwünscht oder erforderlich. Das Mähen der Wiesengräber übernimmt die Gemeinde Seewald.

Kennzeichnung der Ruhestätten

An jeder Ruhehainstätte wird ein normiertes, unauffälliges Schild mit den Daten der bestatteten Person am Baum angebracht. Die Schilder werden bei den Wiesenruhestätten an einem gemeinsamen Gedenkstein angebracht. Es muss mindestens der Vor- und Nachname angegeben werden. Anonyme Bestattungen sind nicht möglich.

Ruhezeit

Die Ruhezeit für Urnen beträgt bei Wiesengrabstätten und Wiesenruhestätten 30 Jahre, bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, 15 Jahre und bei Urnen, die in Ruhehainstätten beigesetzt werden, 20 Jahre.

Preisliste

( Für Einwohner der Gemeinde gelten abweichende Beträge)

 

Ruhehainstätte 30 Jahre Nutzungsdauer 1.085,44 €
Ruhehainstätte 40 Jahre Nutzungsdauer 1.447,25 €
Wiesengrabstätte 573,44 €
Wiesenruhestätte 573,44 €

Kontaktmöglichkeit bei Interesse


Gemeinde Seewald
Bürgermeisteramt
Wildbader Str. 1
72297 Seewald

Tel.: 07447/9460-0
Fax.: 07447/9460-15

www.seewald.eu
gemeinde@seewald.eu

Sie können auch gerne unser Kontaktformular für Ihre Anfragen verwenden.

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